
Im Jahr 2000 entschied sich die deutsche Bundesregierung für eine Serie von Maßnahmen, welche den Umwelt - und Klimaschutz fördern sollen. Teil dieser Maßnahmen war unter anderem das Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG genannt.
Es ist die Idee dieses Gesetzes, durch Förderungen solche Energien, die nicht aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden, zu größerer Verbreitung zu verhelfen. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist Teil dieses Gesetzes.
Durch die Einspeisevergütung sollen Personen motiviert werden, Solarenergie in das Stromnetz einzuspeisen, um auf diese Weise eine Entlastung für herkömmliche Energiequellen zu schaffen.Dies ist auch besonders im Hinblick auf den geplanten Abbau von atomarer Energie von Wichtigkeit.
In den letzten elf Jahren ist der deutsche Entwurf zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen überaus erfolgreich gewesen und gilt heute international als vorbildlich.
Das Gesetz ist viele Male novelliert worden und so kam auch am 30. Juni 2011 wieder eine neue Fassung des Gesetzes heraus. Die gute Nachricht für Betreiber von Photovoltaikanlagen ist die Tatsache, dass die erwartete Kürzung der Förderungssätze für Juli 2011 zunächst ausbleibt. Das Gesetz sieht jedoch auch über die nächsten Jahre kontinuierlich eine Verminderung der Vergütung vor. Das neue Gesetz sieht vor, dass , beginnend am ersten Januar 2012 der Vergütungsatz jährlich um neun Prozent fallen wird.
Am ersten Januar 2011 war die letzte Verkürzung der Einspeisevergütung über 13 Prozent in Kraft getreten, so dass die für 2012 geplante Degression von nur neun Prozent ein positives Zeichnen ist.
Fachleute glauben , dass die Maßnahmen der Regierung auf die Tatsache zurückzuführen sind, dass in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 der Zubau von neuen Photovoltaikanlagen eher geringer als erwartet ausfiel. Man hatte erwartete, dass zum Zeitpunkt der für Juli geplante Degression ein neues Einspeisevolumen von 2800 Megawatt bestehen würde. Im Bemessungszeitraum wurden tatsächlich aber nur 700 Megawatt zusätzlich in das deutsche Stromnetz eingespeist.
Bis zum nächsten Januar wird man also weiterhin von der jetzigen Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen profitieren können.
Die Höhe dieser Vergütung wird von der Menge kwp bestimmt, die eingespeist werden. Gemäß des gültigen Tarifs erhält man bis zu dreißig kwp 28.74 Cents , zwischen 31 und 100 kwp 27.33 Cents, zwischen 101 und 1.000 kwp 25.87 Cents und über 1.000 kwp 21.57 Cents pro Kilowattstunde.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen hat revolutionierende Erfolge mit sich gebracht. Sie hat es möglich gemacht, das Solarstrom kostendeckend genutzt werden konnte und hat somit die Anwendung dieser Technologie weit verbreitet.
Der hohe Absatz von Solaranlagen hat zum Vorteil, dass diese in Mengen günstiger produziert werden können und deshalb zu geringerem Preis auf den Markt kommen. Diese Entwicklung geht Hand in Hand mit der Degression der Vergütung.
Die technische Entwicklung dieser Anlagen in unter diesen Bedingungen ebenfalls rasant vorangetrieben worden, Solaranlagen sind heute viel effizienter, als zum Beginn der Förderungsgesetzes.
Gleichzeitig hat sich in der Bevölkerung ein stärkeres Bewußtsein geprägt, dass alternative Energien notwendig und positiv sind.
In den nächsten Jahren wird es Aufgabe des Gesetzesgebers bleiben, sorgsam abzuwägen, in welchem Maße die Einspeisevergütung degressiert werden soll.
Einerseits sollte der Steuerzahler nicht länger als unbedingt nötig mit der Förderung von Solarenergie belastet werden. Hier werden auch viele Stimmen laut, die aus diesem Grund ein aus für die Förderung der Photovoltaikanlagen fordern. Dies geschieht verstärkt im Angesicht der stets zunehmender Profitabilität in der Solarindustrie.
Andererseits ist zu bedenken, dass zu starker Druck zu Innovation und Investition besonderes die kleineren und mittelständigen Betriebe empfindlich betreffen könnte., was mit Sicherheit einen negativen Einfluss auf die weitere Entwicklung von Solarstrom haben würde. Die Förderungen werden mit Sicherheit in den nächsten Jahren weiter degressieren. Es bleibt zu hoffen, dass dies in einem Maße stattfinden kann, das sowohl den Steuerzahler befriedigt und trotzdem die Motivation und Rentabilität in der Branche hochhält.


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